FDP-Reichelsheim/
Bauernheimer Weg 2, 61203 Reichelsheim
Tel.:06035-921125/
Fax 921124
Hallo
Hundehalter,
ein für mich
unglaublicher Fall hat sich in Hessen zugetragen, der eine Folge
ist von Bouffiers Wirken in Hessen und dem gerade verabschiedeten
Bundeshundegesetz mit Einschränkung der Unverletzlichkeit der
Wohnung (Art. 13 GG) für alle Hundehalter.
Die Sache
stellt sich wie folgt dar:
Frau Vera
Moc-Rosu, 63 Jahre, Alten- und Krankenpflegerin i.R., wohnhaft in
Kantstr. 50, 65719 Hofheim hat im September 99 ein von dem Wurf
des Hundes ihrer Nichte stammenden Mischlingshund (Dogo-Argentino
+ Labrador + Staffordshire-Mix) aus dem Tierheim Fechenheim
übernomen, nachdem der Vorbesitzer das Tier aus persönlichen
Gründen ins Tierheim verbracht hatte.
Dieser Hund (Paul) hatte bei einem Taskforce-Mann und
langjährigen Polizisten (gilt als einer der schärfsten Prüfer
in Hessen) Georgi einen hervorragenden Wesenstest bestanden.
Am 27.02.2001,
gegen 13.00 Uhr ging Frau Moc-Rosu mit einer Nachbarin, Frau
Scholz mit deren Hund (Dogge-Rottweiler-Mischling) ins
benachbarte Feld spazieren. Auf diesem Feld begegneten die beiden
Damen einer Frau mit einem freilaufenden Dackel, der sich extrem
aggressiv gegen die beiden großen Hunde aufführte.
Frau Moc-Rosu
hatte nach den ersten gegenseitigen Dominanzbekundungen
der beiden Rüden ihren Hund an die Leine genommen, man habe sich
noch kurz nett mit der Dame unterhalten, und jeder sei dann
seiner Wege gegangen. Von einer Beisserei oder ähnlichem sei nie
etwas zu sehen gewesen, geschweige denn darüber gesprochen
worden. (Zeugin - Frau Scholz).
Am Nachmittag
unternahm dann Frau Moc-Rosu mit Ihrem Hund einen weiteren
Spaziergang, diesesmal mit Herrn Scholz, von dem sie ca. gegen
17.00 Uhr nach Hause zurückkehrten (Frau Moc-Rosu pflegt auf
nachbarschaftlicher Basis den älteren Herrn Scholz / Vater von
der vorbezeichneten Frau Scholz.
Zu diesem
Zeitpunkt standen bereits zwei Polizisten vor der Tür von Frau
Moc-Rosu, die sie informierten, daß eine Anzeige vorliege, es
habe einen Beissvorfall mit ihrem Hund gegeben. Frau Moc-Rosu
informierte die Beamten und bot Zeugen, Wesenstest,
Versicherungsnachweis, Steuermarke (Unterlagen liegen hier in
Kopie vor) an, was die Beamten ablehnten. Die Beamten bestanden
auf einer Hausdurchsuchung, was Frau Moc-Rosu nach einer kurzen
telefonischen Rechtsberatung ablehnte.
Die Beamten
riefen Verstärkung, und ca. gegen 20.30 Uhr waren insgesamt 8
Beamten und der Ordnungsamtsleiter der Stadt Hofheim, ein Herr
Wilkens, anwesend.
Frau Moc-Rosu bot
Herrn Wilkens noch einmal alle Unterlagen ab, und bot ihm
ebenfalls an, daß er sich selbst gerne von dem friedlichen
Zustand des Hunde überzeugen könne, was dieser abermals
ablehnte. Auch er bestand auf einer Hausdurchsuchung durch seine
Beamten, und als dies Frau Moc-Rosu abermals ablehnte stürmte
die Polizeieinheit die Wohnung.
Als die Beamten
den Hund testen wollten, wollte die Hundehalterin mit
dabei sein, was die Polizei aber ablehnte. Als sie sich dann
gegen den Willen der Polizeibeamten in ihr Wohnzimmer zu ihrem
Hund begeben wollte, fesselten die Polizeibeamten die 63-jährige
Frau mit Handschellen und trug die sich nun wehrende aufgeregte
Frau an Armen und Beinen die Treppe runter und nahmen sie
vorläufig fest (ohne sie über ihre Rechte aufzuklären).
Hierbei erlitt die Frau nicht unerhebliche Verletzungen
(Quetschungen, Prellungen an den Armen und Ellbogen (Ärztliches
Attest liegt vor). Während des Heruntertragens rief einer der
Polizisten nach der Schilderung von Frau Moc-Rosu Was, Sie
wollen mich beissen? Da kriegen Sie gleich noch eins obendrauf
Frau Moc-Rosu bestreitet diesen Vorwurf. Sie habe zu keinem
Zeitpunkt einen Polizisiten beissen wollen. Nach den
Schilderungen der anwesenden Nachbarn führte sich die Polizei
dabei auf wie Stasi-Kommando. Die aufgeregten Nachbarn, u.a Herr
und Frau Peter und Ingrid Meurer) die sich für die Frau
einsetzen wollten, wurden mit Drohungen und Gebrüll in ihre
Wohnungen zurückbefohlen, dem 80-jährigen Nachbarn
Scholz, der alles fotografierte, wollte man die Kamera einziehen.
Erst als er beteuerte, daß kein Film in der Kamera sei, ließ
man von ihm ab, nicht ohne ihm zu drohen, daß er mit massiven
Schwierigkeiten zu rechnen habe, falls doch noch Bilder
auftauchen würden.
Der Hund, der
sich - so die Beamten vorort - ungewöhnlich ruhig und friedlich
verhielt - wurde dennoch sofort eingezogen und ins Tierheim
verbracht. Frau Moc-Rosu erhielt mittlerweile eine Strafanzeige
der Polizei wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt.
Als gestern Frau
Moc-Rosu mit ihrer Anwältin ein klärendes Gespräch mit dem
Ordnungsamtsleiter führen wollte, verweigerte dieser die
Herausgabe des Hundes mit dem Hinweis auf den noch fehlenden
Sachkundenachweis der 63-Jährigen. Wenn sie die Sachkund
erbringe, werde er weiter darüber nachdenken. (Hinweis: Ohne den
jeweiligen Hund kann man keinen Sachkundenachweis machen, und
ohne den Sachkundenachweis kann die Frau den Hund nicht
bekommen???!) Frau Moc-Rosu steht für entsprechende Rückfragen
gerne zur Verfügung unter der Tel.Nr.:06192/ 287310.
Der
Vollständigkeit halber ist an dieser Stelle noch zu erwähnen,
daß Frau Moc-Rosu nach meinem Eindruck eine gepflegte ältere
Dame ist, die im übrigen bisher in ihrem Leben noch nie mit dem
Gesetz in Konflikt geraten ist. Die zuständige Polizeibehörde
in Hofheim verweigerte heute jede Auskunft zu dem Vorfall.
Kommentar: Frau
Moc-Rosu wußte nicht genau, was in ihrem Mischlingshund als
Rasse drinsteckt. Beurteilung von Tierärzten und
Sachverständigen, die zum Teil Monate auseinander lagen,
differierten heftig. So meldete dann Frau Moc-Rosu ihren Hund als
Mischlingshund an und absolvierte vorsorglich einen Wesenstest
bei Hessens schärfsten Sachverständigen-Polizisten, der auch
die absolute Gutmütigkeit des Tieres bestätigte.
Meiner nicht
juristisch ausgebildeten Meinung nach erfüllt dieser Vorfall
seitens der Polizei den Tatbestand folgender Straftaten:
Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung, Nötigung, Hausfriedensbruch,
Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Enteignung - und alles
im Amt, das sind also Offizialdelikte, und müssen strafrechtlich
verfolgt werden.
Dieser
unglaubliche Vorfall ist meiner persönlichen Ansicht nach
politisch geeignet, mit Nachdruck den Rücktritt des dafür
verantwortlichen Politikers zu fordern, nämlich von Herrn
Staatsminister Volker Bouffier, der bereits mehrfach die
Öffentlichkeit zur Denunziation von Hundehaltern verdächtiger
Hunde aufgefordert hatte und gleichzeitig die Behörden
angewiesen hatte, in Verdachts-Fällen gnadenlos
durchzugreifen. Der Vorfall ist eine direkte Folge solcher
Aufforderungen und Anweisungen und steht in keinem Verhältnis zu
dem Gebot der Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel.
Sollte hier nicht eine klare Distanzierung der Verantwortlichen
erfolgen, wird zukünftig jeder Hundehalter mit Listenhund und
Wesenstest annehmen müssen, daß ihn diese Dokumente nicht mehr
schützen vor dem staatlichen Zugriff durch nicht mehr
einschätzbare Polizeikräfte bzw. wildgewordener
Ordnungsamtsleiter..
Dieser Vorfall
zeigt deutlich, wie die offiziellen Stellen gedenken, das neue
Bundeshundegesetz auf alle Rassen anzuwenden. Ein Wesenstest wird
uns nicht schützen, wenn eine auch noch so unbegründete Meldung
einer besorgten Bürgerin vorliegt. Man kann nur
vermuten, was passiert wäre, wenn der Hund von Frau Moc-Rosu den
Dackel tatsächlich gebissen hätte. Vielleicht hätte dann die
Polizei noch in der Wohnung das Feuer auf den Hund eröffnet.
Herzliche Grüße
FDP-Reichelsheim
Werner Klinger
1.
Vorsitzender
P.S.:
Die Frankfurter Rundschau hat bereits erklärt, daß sie dieses
Thema erst nach den Wahlen behandeln wolle. Ein Knicks vor der
Obrigkeit, wenn Sie mich fragen.