Pressemitteilung vom 29.08.2001
FDP Bundestagsfraktion
KOPP: Hunderasselisten müssen endlich vom Tisch!
BERLIN. Zum heutigen Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel
gegen Hunderasselisten erklärt die verbraucherpolitische
Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gudrun KOPP:
Mit dem heutigen Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichts in
Kassel gibt es eine dritte Absage an die Rechtmäßigkeit von
willkürlich als gefährlich eingestuften
"Kampfhunderassen".
Wurzel dieses Übels war die Bundesregierung, die in Ihrem
"Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde" vom April
dieses Jahres die Aggressivität von Hunden exakt vier Rassen
zuschrieb.
Auch alle Experten, die vor Verabschiedung des Bundesgesetzes
nicht einmal gehört wurden, sehen sich in Ihrer Ablehnung von
Rasselisten voll bestätigt.
Nun muss die Bundesregierung endlich den Rückwärtsgang einlegen
und dieses Gesetz dringend nachbessern. Die Gefährlichkeit von
Hunden kann eben nur individuell festgestellt werden.
Nachgebessert werden muss auch die Tierschutzhundeverordnung von
Verbraucherministerin Renate Künast, die zum ersten September in
Kraft treten wird. In § 11 der Verordnung geht die Ministerin
unbeirrt davon aus, dass Pitbull-Terrier, Staffordshire
Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier ohne
Ausnahme aggressiv sind.
Die Bundesregierung muß endlich aus dem Schaden, den sie
ungefährlichen Hunden und ihren Haltern zugefügt hat, die
nötigen Konsequenzen ziehen.
Isabella Pfaff - Telefon 0 30/2 27-5 94 61 -
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