Pressemitteilung vom 29.08.2001
FDP Bundestagsfraktion

KOPP: Hunderasselisten müssen endlich vom Tisch!

BERLIN. Zum heutigen Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel gegen Hunderasselisten erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gudrun KOPP:

Mit dem heutigen Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichts in Kassel gibt es eine dritte Absage an die Rechtmäßigkeit von willkürlich als gefährlich eingestuften "Kampfhunderassen".
Wurzel dieses Übels war die Bundesregierung, die in Ihrem "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde" vom April dieses Jahres die Aggressivität von Hunden exakt vier Rassen zuschrieb.
Auch alle Experten, die vor Verabschiedung des Bundesgesetzes nicht einmal gehört wurden, sehen sich in Ihrer Ablehnung von Rasselisten voll bestätigt.
Nun muss die Bundesregierung endlich den Rückwärtsgang einlegen und dieses Gesetz dringend nachbessern. Die Gefährlichkeit von Hunden kann eben nur individuell festgestellt werden.
Nachgebessert werden muss auch die Tierschutzhundeverordnung von Verbraucherministerin Renate Künast, die zum ersten September in Kraft treten wird. In § 11 der Verordnung geht die Ministerin unbeirrt davon aus, dass Pitbull-Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier ohne Ausnahme aggressiv sind.
Die Bundesregierung muß endlich aus dem Schaden, den sie ungefährlichen Hunden und ihren Haltern zugefügt hat, die nötigen Konsequenzen ziehen.

Isabella Pfaff - Telefon 0 30/2 27-5 94 61 - pressestelle@fdp-bundestag.de

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