Rechtsanwalt
Volker Stück
Liebigstr. 6
34125 Kassel


Staatsanwaltschaft
beim Landgericht Hamburg
Gorch-Fock-Wall 15
20355 HAMBURG

08. Juli 2001


Fax: 040 - 428 43 41 98


Aufnahme staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen

Sehr geehrte Damen und Herrn,

ich bitte um Aufnahme staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen mit dem Ziel der Einleitung eines Strafverfahrens

gegen: Herrn PHM Beverungen und Grünwald; Dienststelle PK 23

wegen: Verdachts eines Verstoßes gegen § 17 TierschG.

Begründung:
Nach mir vorliegenden Informationen ereignete sich in Hamburg folgender Vorfall:

Am Samstag, dem 30.06.2001, ca. 03.00 Uhr, wurden die PHM Beverungen und Grünewald von der Dienststelle PK 23 zu einem Einsatz in 22529 Hamburg, Feldhoopestücken 56, 2. Stock, wegen Ruhestörung durch einen bellenden Hund gerufen.

Da die Tür nicht geöffnet wurde, wurde diese durch die Feuerwehr gewaltsam geöffnet. In der Wohnung befand sich allein ein Pitbull Terrier, der normales Territorialverhalten zeigte, d.h. die „Fremden“, die „unerlaubt“ sein Revier betraten, anbellte – Kynologisches Sachverständigengutachten. Nach einer bekannten Volksweisheit beißen bellende Hunde bekanntlich nicht!

Beim Durchgehen der gesamten Wohnung wurde der gelegentlich sich zeigende und bellende Hund durch eine Wohnungstür und eine ca. 1 m hohe Kommode abgelockt.
Einzig und allein deswegen, weil der Hund laut kläffend mit den Vorderbeinen auf der Kommode stand und sich PHM Beverungen - subjektiv - bedroht fühlte, gab PHM Beverungen mit seiner Dienstwaffe einen Schuss auf den Hund ab, der diesen auch traf. Der getroffene Hund zog sich in die hinteren Räume zurück. Als er wieder erschien und bellte, wurde er erneut zweimal beschossen und verschwand in die rückwärtig gelegenen Räume. Als keine Geräusche mehr wahrzunehmen waren, betrat PHM Beverungen mit PHM Grünwald die hinteren Räume. Der Hund lag verletzt auf einem Sessel. Ohne die Beamten anzugreifen oder auch nur anzubellen, wurde er erneut beschossen und getroffen.

Ohne anzugreifen sprang der verletzte Hund in seiner Not bzw. Angst auf, lief ins Schlafzimmer, kletterte über einen Stuhl auf die Fensterbank und sprang durch ein offenstehendes Fenster aus dem zweiten Stock auf einen Gehweg, um weiterem Beschuß zu entgehen.

Sodann fand eine weitere Verfolgung durch verschiedene Polizeibeamte in der Stresemannallee, Von-Eicken-Str., Wintrichweg, Emil-Andresen-Str. statt. Dabei wurde der Hund, der viel Blut verloren hatte und den rechten hinteren Lauf erkennbar nachzog, mehrfach mit Pistolen und sogar Maschinenpistolen beschossen und getroffen. Ein Angriff ging dabei von dem Hund nicht aus. Der schwer verletzte und verfolgte Hund bleib mehrere male stehen und bellte seine Verfolger und Peiniger an, ohne sich weiter aggressiv zu zeigen. Die Straßen waren zu dieser Zeit menschenleer, so dass keine Gefahr für Menschen oder Tiere ausgehen konnte.

Insgesamt wurden auf den Hund mindestens 11 Schüsse abgegeben, wobei die Anzahl der Treffer nicht genau feststeht. Fest stehen dürfte jedenfalls, dass PHM Beverungen und Grünwald den Hund mehrfach beschossen und trafen.

Nachdem sich die Polizeibeamten hinreichend eingeschossen hatten, wurde der Hund schließlich in der Dörnstr. 30 durch PHM Beverungen und Grünwald durch mehrere Schüsse von seinen schweren Qualen erlöst.

Der Kadaver wurde zunächst PK 23 zugeführt. Sein weiterer Verbleib ist ungeklärt. Der Fall wurde auch von der Presse aufgegriffen und hat überregional Beachtung gefunden.

Aufgrund dieses Sachverhalts besteht ein hinreichender Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen § 17 TierschG (BGBl 1998, Teil I, S. 1106). Es ist wahrscheinlich, dass ein Wirbeltier ohne (objektiv) vernünftigen Grund getötet bzw. diesem länger anhaltende (unnötige) Schmerzen und Leiden zugefügt wurden (Zeit zwischen ersten Beschuss und Erlösung). Den exzessiven Schusswaffeneinsatz rechtfertigende Gründe liegen nicht vor, da objektiv eine Putativgefahr vorgelegen haben dürfte und die polizeirechtlichen Voraussetzungen für einen Schusswaffeneinsatz als intensivste Auswirkung unmittelbaren Zwanges nicht gegeben waren.

Bitte teilen Sie mir das Aktenzeichen mit und unterrichten mich über Lauf und Ergebnis Ihrer Ermittlungen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Ggf. bitte ich auch jetzt schon darum, dieses Schreiben an die vorgesetzten Polizeidienststellen zu geben und im Wege einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Stück
Rechtsanwalt

Kopie an: Diverse Hundeverbände & IG, RA Arbeitskreis „Kampfhund“