Rechtsanwalt
Volker Stück
Liebigstr. 6
34125 Kassel
Staatsanwaltschaft
beim Landgericht Hamburg
Gorch-Fock-Wall 15
20355 HAMBURG
08. Juli 2001
Fax: 040 - 428 43 41 98
Aufnahme staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen
Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich bitte um Aufnahme staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen mit
dem Ziel der Einleitung eines Strafverfahrens
gegen: Herrn PHM Beverungen und Grünwald; Dienststelle PK 23
wegen: Verdachts eines Verstoßes gegen § 17 TierschG.
Begründung:
Nach mir vorliegenden Informationen ereignete sich in Hamburg
folgender Vorfall:
Am Samstag, dem 30.06.2001, ca. 03.00 Uhr, wurden die PHM
Beverungen und Grünewald von der Dienststelle PK 23 zu einem
Einsatz in 22529 Hamburg, Feldhoopestücken 56, 2. Stock, wegen
Ruhestörung durch einen bellenden Hund gerufen.
Da die Tür nicht geöffnet wurde, wurde diese durch die
Feuerwehr gewaltsam geöffnet. In der Wohnung befand sich allein
ein Pitbull Terrier, der normales Territorialverhalten zeigte,
d.h. die Fremden, die unerlaubt sein
Revier betraten, anbellte Kynologisches
Sachverständigengutachten. Nach einer bekannten Volksweisheit
beißen bellende Hunde bekanntlich nicht!
Beim Durchgehen der gesamten Wohnung wurde der gelegentlich sich
zeigende und bellende Hund durch eine Wohnungstür und eine ca. 1
m hohe Kommode abgelockt.
Einzig und allein deswegen, weil der Hund laut kläffend mit den
Vorderbeinen auf der Kommode stand und sich PHM Beverungen -
subjektiv - bedroht fühlte, gab PHM Beverungen mit seiner
Dienstwaffe einen Schuss auf den Hund ab, der diesen auch traf.
Der getroffene Hund zog sich in die hinteren Räume zurück. Als
er wieder erschien und bellte, wurde er erneut zweimal beschossen
und verschwand in die rückwärtig gelegenen Räume. Als keine
Geräusche mehr wahrzunehmen waren, betrat PHM Beverungen mit PHM
Grünwald die hinteren Räume. Der Hund lag verletzt auf einem
Sessel. Ohne die Beamten anzugreifen oder auch nur anzubellen,
wurde er erneut beschossen und getroffen.
Ohne anzugreifen sprang der verletzte Hund in seiner Not bzw.
Angst auf, lief ins Schlafzimmer, kletterte über einen Stuhl auf
die Fensterbank und sprang durch ein offenstehendes Fenster aus
dem zweiten Stock auf einen Gehweg, um weiterem Beschuß zu
entgehen.
Sodann fand eine weitere Verfolgung durch verschiedene
Polizeibeamte in der Stresemannallee, Von-Eicken-Str.,
Wintrichweg, Emil-Andresen-Str. statt. Dabei wurde der Hund, der
viel Blut verloren hatte und den rechten hinteren Lauf erkennbar
nachzog, mehrfach mit Pistolen und sogar Maschinenpistolen
beschossen und getroffen. Ein Angriff ging dabei von dem Hund
nicht aus. Der schwer verletzte und verfolgte Hund bleib mehrere
male stehen und bellte seine Verfolger und Peiniger an, ohne sich
weiter aggressiv zu zeigen. Die Straßen waren zu dieser Zeit
menschenleer, so dass keine Gefahr für Menschen oder Tiere
ausgehen konnte.
Insgesamt wurden auf den Hund mindestens 11 Schüsse abgegeben,
wobei die Anzahl der Treffer nicht genau feststeht. Fest stehen
dürfte jedenfalls, dass PHM Beverungen und Grünwald den Hund
mehrfach beschossen und trafen.
Nachdem sich die Polizeibeamten hinreichend eingeschossen hatten,
wurde der Hund schließlich in der Dörnstr. 30 durch PHM
Beverungen und Grünwald durch mehrere Schüsse von seinen
schweren Qualen erlöst.
Der Kadaver wurde zunächst PK 23 zugeführt. Sein weiterer
Verbleib ist ungeklärt. Der Fall wurde auch von der Presse
aufgegriffen und hat überregional Beachtung gefunden.
Aufgrund dieses Sachverhalts besteht ein hinreichender
Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen § 17 TierschG (BGBl 1998,
Teil I, S. 1106). Es ist wahrscheinlich, dass ein Wirbeltier ohne
(objektiv) vernünftigen Grund getötet bzw. diesem länger
anhaltende (unnötige) Schmerzen und Leiden zugefügt wurden
(Zeit zwischen ersten Beschuss und Erlösung). Den exzessiven
Schusswaffeneinsatz rechtfertigende Gründe liegen nicht vor, da
objektiv eine Putativgefahr vorgelegen haben dürfte und die
polizeirechtlichen Voraussetzungen für einen Schusswaffeneinsatz
als intensivste Auswirkung unmittelbaren Zwanges nicht gegeben
waren.
Bitte teilen Sie mir das Aktenzeichen mit und unterrichten mich
über Lauf und Ergebnis Ihrer Ermittlungen. Für Rückfragen
stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Ggf. bitte ich auch jetzt
schon darum, dieses Schreiben an die vorgesetzten
Polizeidienststellen zu geben und im Wege einer
Dienstaufsichtsbeschwerde zu verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Stück
Rechtsanwalt
Kopie an: Diverse Hundeverbände & IG, RA Arbeitskreis Kampfhund