Schriftliche kleine Anfrage des Abgeordneten Wolf-Gerhard Wehnert (SPD)

Drs. 17/982

Hundeverordnung

Die seit dem 18. Juli 2000 mit der Veröffentlichung in Kraft getretene Hundeverordnung (GVBl. S. 152) sieht eine rassegebundene Klassifizierung gefährlicher Hunde vor, die vom Verfassungsgericht in ihrer Vorgehensweise bestätigt worden ist. In der Presse wurde angekündigt, dass die Regierung die Hundeverordnung in ihrer bestehenden Form „kippen“ wolle.

Ich frage den Senat:

1. Wie weit sind die Änderungsvorschläge zur bestehenden Hundeverordnung bereits konkretisiert? Welche Änderungsvorschläge gibt es?

2. Wann sollen die Änderungen durchgesetzt werden?

3. Inwiefern rechnet der Senat mit einer Verbesserung der Sicherheitslage durch die Novellierung des Gesetzes?

4. Trifft es zu, dass an Stelle der bisherigen rassengebundene Klassifizierung gefährlicher Hunde eine Einzelprüfung der Gefährlichkeit, also eine individuelle Beurteilung des Verhaltens des Hundes sowie des Sachverstandes des Hundehalters eingeführt werden soll?

5. Generell wird von Politikern und Behörden das Ziel der Entbürokratisierung verfolgt. Wie würde sich eine individuelle Einschätzung der Gefährlichkeit in der Praxis unbürokratisch umsetzen lassen?

6. Wer könnte die individuelle Einschätzung der Gefährlichkeit der in Hamburg lebenden Hunde sowie des Sachverstandes der einzelnenHundehalter vornehmen?

7. Wie kann dabei sichergestellt werden, dass die Prüfung im Einzelfall dennoch einem allgemein gültigen, objektiven Standard entspricht?

8. Wird Hundehaltern, die in anderen Bundesländern ihren Wohnsitz haben, künftig der Aufenthalt innerhalb der Grenzen der Freien und Hansestadt Hamburg in Begleitung ihres Hundes erlaubt sein, wenn der Hund nach der Hamburger Hundeverordnung als gefährlich einzustufen ist? Wie soll die Einstufung nicht in Hamburg gemeldeter Hunde erfolgen?

Für Rückfragen:
Ivo Banek, 040/428 31 13 86