Werner M. Klinger
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Bericht über die Sitzung des
Petitionsausschusses des EU-Parlamentes
am 21.03.2001/ Brüssel

Hallo Leute,

wie Ihr sicher wisst, war ich bereits am Donnerstag, den 21.03. in Brüssel, um als Vertreter für die „Aktion zum Schutz aller Hunderassen“, die ca. 80 Tsd. Unterschriften für eine Petition an das Europäische Parlament gesammelt hatte, vor dem EU-Petitionsausschuß eine fünfminütige Rede zu halten.
Zunächst: Es war beeindruckend, das riesige Gebäude, die professionelle Abwicklung der zahlreichen Petitionen, die EU-Parlamentarier, es war nicht nur eine Ehre, Euch alle in Brüssel zu vertreten, sondern auch ein Erlebnis.
Nun aber zur Rede selbst:
Wir wurden wirklich sehr freundlich empfangen. Der Vorsitzende hatte nach den, wie er bekundete – Tausenden von Zuschriften – großes menschliches Verständnis.
Der Petitionsantrag erstreckte sich auf die Diskriminierung von europäischen Bürgern in Deutschland und auf die an Hunderassen-orientierten Verordnungen und Gesetzen, die die Vernichtung bzw. das Aussterben von bis zu 42 Hunderassen in Deutschland bzw. diversen Bundesländern zum Ziel hat. Besonders empörte einige EU-Politiker, dass ausschließlich europäische Familienhundrassen von den Vernichtungs-Verordnungen betroffen sind, während es vorwiegend mit den deutschen Schutzhundrassen nach den amtlichen Statistiken die überwiegenden Beißvorfälle gegeben hatte. Überwiegend wurde nach meinen Ausführungen in der Diskussion ersichtlich, dass die Abgeordneten selbst kein Rassendenken hinsichtlich gefährlicher Hunde haben.
Allerdings hatten vereinzelte Mitglieder des Ausschusses Bedenken, dass es eventuell gegen das Subsidiaritätsprinzip der EU (Unterstützung für weitestgehende Selbstbestimmung) verstoßen würde, wenn sich die EU wegen der Hunderassen-Spezifizierung in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland einmischte. Hier äußerten die Parlamentarier großes Vertrauen auf die angerufenen Gerichte in Deutschland, die das Problem sicherlich selbst würden regeln können.

Es wurde sodann der zweite Teil meines Vortrages in Richtung Handelsverbot und Verstoß gegen EUV § 28-30 untersucht und befunden, dass dieser aufgrund der Schwere des erbetenen Eingriffes in die deutsche Gesetzgebung (Klage der EU gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof) noch nicht ausreichend belegt sei.
Allerdings kamen die EU-Parlamentarier zu dem Ergebnis, dass man diese fehlenden Unterlagen nachreichen könne, und hielten die Petition diesbezüglich offen für bestimmte, im einzelnen bezeichnete Unterlagen, die von den der Aktion nunmehr erstellt und in Kürze nachgereicht werden.

Fazit: Eine riesengroße Hoffnung, dass alle rassespezifischen Handelsverbote von Bund und Ländern in der EU gekippt werden könnten. Dass sie es machen wollen, scheint – wenn alle Unterlagen vorgelegt werden können – wahrscheinlich, aber keiner hat Aussagen über den Zeitrahmen gemacht, und in Brüssel mahlen die Mühlen langsam. Trotzdem, durch Brüssel sind wir einen Riesenschritt weiter.

Der Vorsitzende des Petitionsausschusses meinte zum Abschluss, dass er sich freuen würde, mich bald mit den entsprechenden Unterlagen in Brüssel wieder zu sehen.
Tja Leute, was soll ich sagen, ich würde mich auch freuen, wenn wir bald wieder dort stehen und unser Alt-68er und Ex-Terroristenanwalt und Bundes-Innenminister Schily dann vielleicht „in Bälde“ sein verfassungswidriges Gesetz „Zur Bekämpfung gefährlicher Hunde“, mit dem er jedem Hundehalter (gleich welcher Rasse) das Grundrecht gemäß Art. 13 Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung) derart einschränkt, dass ein leiser Verdacht (anonymer Hinweis) auf Haltung eines nicht registrierten „Kampfhundes“ oder auf einen angeblich auffälligen und aggressiven Hundes ausreicht, um die jeweilige Wohnung des Hundehalters ohne richterlichen Beschluss durchsuchen zu lassen, einstampfen kann.

In diesem Sinne, macht weiter und lasst Euch nicht unterkriegen,
Euer
Werner Klinger
FDP-Reichelsheim