Werner M. Klinger
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Bericht über die Sitzung des
Petitionsausschusses des EU-Parlamentes
am 21.03.2001/ Brüssel
Hallo Leute,
wie Ihr sicher wisst, war ich bereits am Donnerstag, den 21.03.
in Brüssel, um als Vertreter für die Aktion zum Schutz
aller Hunderassen, die ca. 80 Tsd. Unterschriften für eine
Petition an das Europäische Parlament gesammelt hatte, vor dem
EU-Petitionsausschuß eine fünfminütige Rede zu halten.
Zunächst: Es war beeindruckend, das riesige Gebäude, die
professionelle Abwicklung der zahlreichen Petitionen, die
EU-Parlamentarier, es war nicht nur eine Ehre, Euch alle in
Brüssel zu vertreten, sondern auch ein Erlebnis.
Nun aber zur Rede selbst:
Wir wurden wirklich sehr freundlich empfangen. Der Vorsitzende
hatte nach den, wie er bekundete Tausenden von Zuschriften
großes menschliches Verständnis.
Der Petitionsantrag erstreckte sich auf die Diskriminierung von
europäischen Bürgern in Deutschland und auf die an
Hunderassen-orientierten Verordnungen und Gesetzen, die die
Vernichtung bzw. das Aussterben von bis zu 42 Hunderassen in
Deutschland bzw. diversen Bundesländern zum Ziel hat. Besonders
empörte einige EU-Politiker, dass ausschließlich europäische
Familienhundrassen von den Vernichtungs-Verordnungen betroffen
sind, während es vorwiegend mit den deutschen Schutzhundrassen
nach den amtlichen Statistiken die überwiegenden Beißvorfälle
gegeben hatte. Überwiegend wurde nach meinen Ausführungen in
der Diskussion ersichtlich, dass die Abgeordneten selbst kein
Rassendenken hinsichtlich gefährlicher Hunde haben.
Allerdings hatten vereinzelte Mitglieder des Ausschusses
Bedenken, dass es eventuell gegen das Subsidiaritätsprinzip der
EU (Unterstützung für weitestgehende Selbstbestimmung)
verstoßen würde, wenn sich die EU wegen der
Hunderassen-Spezifizierung in die inneren Angelegenheiten der
Bundesrepublik Deutschland einmischte. Hier äußerten die
Parlamentarier großes Vertrauen auf die angerufenen Gerichte in
Deutschland, die das Problem sicherlich selbst würden regeln
können.
Es wurde sodann der zweite Teil meines Vortrages in Richtung
Handelsverbot und Verstoß gegen EUV § 28-30 untersucht und
befunden, dass dieser aufgrund der Schwere des erbetenen
Eingriffes in die deutsche Gesetzgebung (Klage der EU gegen die
Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof)
noch nicht ausreichend belegt sei.
Allerdings kamen die EU-Parlamentarier zu dem Ergebnis, dass man
diese fehlenden Unterlagen nachreichen könne, und hielten die
Petition diesbezüglich offen für bestimmte, im einzelnen
bezeichnete Unterlagen, die von den der Aktion nunmehr erstellt
und in Kürze nachgereicht werden.
Fazit: Eine riesengroße Hoffnung, dass alle rassespezifischen
Handelsverbote von Bund und Ländern in der EU gekippt werden
könnten. Dass sie es machen wollen, scheint wenn alle
Unterlagen vorgelegt werden können wahrscheinlich, aber
keiner hat Aussagen über den Zeitrahmen gemacht, und in Brüssel
mahlen die Mühlen langsam. Trotzdem, durch Brüssel sind wir
einen Riesenschritt weiter.
Der Vorsitzende des Petitionsausschusses meinte zum Abschluss,
dass er sich freuen würde, mich bald mit den entsprechenden
Unterlagen in Brüssel wieder zu sehen.
Tja Leute, was soll ich sagen, ich würde mich auch freuen, wenn
wir bald wieder dort stehen und unser Alt-68er und
Ex-Terroristenanwalt und Bundes-Innenminister Schily dann
vielleicht in Bälde sein verfassungswidriges Gesetz
Zur Bekämpfung gefährlicher Hunde, mit dem er jedem
Hundehalter (gleich welcher Rasse) das Grundrecht gemäß Art. 13
Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung) derart einschränkt,
dass ein leiser Verdacht (anonymer Hinweis) auf Haltung eines
nicht registrierten Kampfhundes oder auf einen
angeblich auffälligen und aggressiven Hundes ausreicht, um die
jeweilige Wohnung des Hundehalters ohne richterlichen Beschluss
durchsuchen zu lassen, einstampfen kann.
In diesem Sinne, macht weiter und lasst Euch nicht unterkriegen,
Euer
Werner Klinger
FDP-Reichelsheim