DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 16/5734
16. Wahlperiode
20.03.01
Kleine
Anfrage
der Abgeordneten Andrea Franken und Sabine Steffen (GAL)
und
Antwort des Senats
Anlässlich einer Anfang Februar durchgeführten Begehung der Hundehalle im Harburger Hafen konnte ich mir ein Bild von der Unterbringung der Tiere machen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Derzeit können 209 Hunde untergebracht werden
Am 10.03.2001 befanden sich in Harburg 197 Hunde. Davon sind 173 Hunde der Kategorie I, 22 Hunde der Kategorie II und 2 Hunde der Kategorie III zuzuordnen. Hierin sind 12 vermittelbare Hunde enthalten, die im Austausch mit dem Hamburger Tierschutzverein vorübergehend in Harburg untergebracht sind.
Da bei einem Teil der Hunde der Wesenstest (vgl. Drs. 16/5062, Antwort zu VIII. 3 bis 5) noch nicht abgeschlossen werden konnte, kann über den Anteil gesteigert aggressiver Hunde noch keine abschließende Aussage getroffen werden.
Insgesamt wurden bisher 17 Hunde getötet, davon drei Hunde aus Krankheitsgründen und 14 Hunde, weil Tatsachen vorlagen, die die Annahme rechtfertigten, dass die Hunde auch in Zukunft eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Mensch oder Tier darstellen.
5.a. Was hat der Senat bzw. der vom Senat beauftragte Hamburger Tierschutzverein von 1841 bislang unternommen, um Hunde der Kategorie 1, die sich als nicht gefährliche erwiesen haben, zu vermitteln ?
5.b. Wie viele Hunde wurden seit In-Kraft-treten der Hundeverordnung aus dem Gewahrsam des Senats heraus vermittelt ?
Die zuständige Behörde hat mit dem Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. eine Zusatzvereinbarung zum Vertrag vom 10./30.10.1997 zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Verein abgeschlossen. Danach ist dem Hamburger Tierschutzverein die Vermittlung übertragen. Der Hamburger Tierschutzverein bietet in Frage kommende Hunde im Rahmen seiner langjährigen Vermittlungspraxis an und arbeitet mit ihm bekannten auswärtigen Tierheimen und Tierschutzorganisationen zusammen. Siehe hierzu auch Antwort zu VIII. 22 in der Drucksache 16/5062.
Wie viele der Hunde inzwischen vermittelt wurden, wird im Einzelnen nicht statistisch erfasst. Die zuständige Behörde geht davon aus, dass die Vermittlungsbemühungen bisher in rund 40 Fällen erfolgreich waren.
5.c. Werden Hunde, die sich als nicht gefährlich erwiesen haben, auch an zuverlässige Personen innerhalb Hamburgs vermittelt ? Wenn nein: Warum nicht ?
Ja.
5.d. Ist es richtig, dass der Hamburger Tierschutzverein von 1841 für die Vermittlung von Kategorie-1-Hunden aus dem Gewahrsam des Senats eine Gebühr von DM 1.000,-- fordert? Wenn ja: Wofür ist diese Gebühr ? Wenn nein: Wie hoch ist die Gebühr ?
Es steht dem Hamburger Tierschutzverein wie bei der Vermittlung anderer Tiere auch frei, sich entstandene Kosten in jeweils angemessener Höhe erstatten zu lassen.
6.a. Wie viel Personal wird insgesamt für die Pflege und Fütterung der Hunde beschäftigt und wie viele Mitarbeiter sind davon pro Tag in der Auffanghalle tätig?
Insgesamt werden für Fütterung und Pflege neun Personen beschäftigt. Täglich sind davon sechs Personen tätig.
6.b. Beabsichtigt der Senat, die Unterbringungsbedingungen in der Halle zu verbessern, etwa durch den Einsatz ehrenamtlicher Kräfte, die solche Hunde, die sich nicht als gefährlich erwiesen haben, betreuen und ausführen? Wenn nein: Warum nicht?
Nach Auffassung der zuständigen Behörde ist es nicht erforderlich, die Zahl der Personen, die die Hunde in Harburg betreuen, aufzustocken, weil eine umfassende Versorgung gewährleistet ist.
6.c. Wie groß ist die Auslauffläche? Beabsichtigt der Senat diese zu vergrößern? Wenn nein: Warum nicht?
Die Größe der Auslauffläche beträgt ca. 350 Quadratmeter. Eine Erweiterung ist nicht vorgesehen, weil sich die Fläche im täglichen Umgang mit den Hunden als ausreichend erwiesen hat.
Derzeit reichen die vorhandenen Kapazitäten aus.
Bis zum 01.03.2001 wurden 463 Anträge auf Erlaubniserteilung gestellt. Davon haben sich 85 Anträge anderweitig (z.B. durch Rücknahme) erledigt, so dass 378 Anträge zur Entscheidung verblieben sind. Aufgeschlüsselt nach Bezirken ergeben sich folgende Angaben:
Bezirksamt |
Anträge |
Erteilte Erlaubnisse |
Abgelehnte Erlaubnisse |
In Bearbeitung |
Widersprüche |
Hamburg-Mitte |
70 |
13 |
3 |
54 |
2 |
Altona |
62 |
10 |
11 |
41 |
3 |
Eimsbüttel |
51 |
14 |
1 |
36 |
- |
Hamburg-Nord |
49 |
17 |
24 |
8 |
10 |
Wandsbek |
71 |
20 |
5 |
46 |
2 |
Bergedorf |
16 |
2 |
9 |
5 |
2 |
Harburg |
59 |
11 |
8 |
40 |
2 |
Gesamt |
378 |
87 |
61 |
230 |
21 |
(Richtige
Summe, Korrektur durch die IG verantw.Hh) |
16 |
Keine
Aufgrund von Verstößen gegen die Hundeverordnung wurden bisher 27 Bußgelder mit einem Gesamtvolumen von 60.558,-- DM verhängt.