Die Antwort des Senats liegt bisher nur separat vor. Wir haben die Antworten zu den entsprechenden Fragen gestellt. Hinzufügungen bzw. Kommentare sind farbig gekennzeichnet. IG verantwortungsbewusster Hundehalter
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND
HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 16/5783
16.
Wahlperiode |
30.03.2001 |
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten
Heike Sudmann (REGENBOGEN für eine neue Linke)
und Antwort des
Senats
Betr.: Umsetzung der
Hundeverordnung
Das Hamburger Abendblatt berichtete mit
Hinweis auf Daten des Senats am 4.1.01, dass bis dahin nur über
45 von 449 Anträge auf Haltungserlaubnis entschieden worden sei.
Außerdem sollen seit Juli 2000 für 77 von 231 Beißvorfällen
Kampfhunde verantwortlich gewesen sein. Des weiteren
sollen die Beißvorfälle von diesen Hunden von
wöchentlich zwischen 15 und 18 in der Vergangenheit auf jetzt
zwischen fünf und sechs wöchentlich zurück gegangen sein. (HA
vom 18.01.01)
Ich frage den Senat:
1. |
Entsprechen
die genannten Zahlen zu Beißvorfällen den Erkenntnissen
des Senats? |
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1.1 |
Falls
ja: |
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a)
Welche Hunde(rassen) sind mit diesen Hunden
gemeint? |
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b)
Wann in der Vergangenheit hat es wöchentlich zwischen 15
und 18 Beißvorfälle gegeben? |
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c)
Wie verteilen sich die am 4.1.01 berichteten 77 Vorfälle
auf die Rassen |
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Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Kreuzungen mit diesen Rassen, Bullmastiff, |
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In der Zeit vom 26.06.2000 bis zum 21.12.2000 sind von 231 den zuständigen Behörden bekanntgewordenen Bissvorfällen 77 durch Hunde der Kategorien I bis III der Hundeverordnung verursacht worden. Hiervon entfielen 53 auf Hunde der Kategorie I, 21 auf Hunde der Kategorie II und 3 auf Hunde der Kategorie III. Auf einzelne Rassen bezogene Angaben liegen nicht vor und können in der zur Beantwortung einer schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit auch nicht ermittelt werden. Die für den Zeitpunkt vor
Inkrafttreten der neuen Hundeverordnung genannten
Fallzahlen beziehen sich ebenfalls auf diese Hunde, ohne
dass eine genaue Zuordnung von Bissvorfällen zu den
eingeführten Kategorien I bis III oder auf bestimmte
Zeitpunkte möglich ist. Demnach müßte es zu einem nicht näher zu bestimmenden Zeitpunkt auf ein Jahr hochgerechnet mehr als 850 Vorfälle alleine mit "diesen Hunden" gegeben haben! Diese Angaben sind offensichtliche Phantasien der Senatorin Roth - die diese Zahlen dem Abendblatt (zu welchem Zweck?) genannt hat. Mit der Wirklichkeit jedenfalls haben sie gar nichts zu tun - insofern ist eine zeitliche Zuordnung tatsächlich nicht möglich. (Anm. IGvbHh) Die Anzahl der Bissvorfälle ist im
Übrigen inzwischen deutlich auf nur wenige Fälle pro
Monat zurückgegangen. |
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d)
Bei wie vielen der Bissvorfälle war der Hund bereits
vorher auffällig geworden? |
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e)
Auf welche Rassen und mit welcher jeweiligen Häufigkeit
verteilen sich die verbleibenden 154 Bissvorfälle? |
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Dieses wird statistisch nicht erfasst (vgl. auch Antwort des Senats auf die Große Anfrage Drucksache 16/5062, Ziffer II.19: "Nein. Diese Angaben werden im Einzelfall von den Wirtschafts- und Ordnungsdienststellen berücksichtigt."). Eine Ermittlung ist in der zur Beantwortung einer schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. |
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f)
Wie ist in diesem Zusammenhang die Antwort des Senats zu
Frage II.12 und 13 der Großen Anfrage (Drs. 16/5062) zu
verstehen, in der es heißt: Die Statistik
differenziert nicht nach Hunderassen, sondern nach
Kategorien I bis III (entsprechend § 1 Abs. 1bis 3 der
Hundeverordnung): Bedeutet dies, dass bei der zurzeit
geführten Statistik auf die Angabe der Rasse des
auffällig gewordenen Hundes verzichtet wird? Falls ja:
warum verzichtet der Senat darauf? |
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Für den Vollzug der Hundeverordnung ist die Zuordnung zu den Kategorien I bis III notwendig und nicht die Zuordnung zu den in der jeweiligen Kategorie aufgeführten einzelnen Rassen. Eine entsprechende Erfassung wäre darüber hinaus mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden. "Notwendig" zur Bewertung der Verordnung wäre eine seriöse Datenbasis - wenn es denn um Fakten und Wahrheit (vielleicht als Bezug für gerichtliche Entscheidungen?) geht. (Anm. IGvbHh) |
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1.2 |
Falls
nein: Wie lauten die Zahlen richtigerweise und wie
verteilen sie sich auf die verschiedenen Rassen? |
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s. Antwort zu 1. bis 1.1.c und 1.2 |
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2. |
Entsprechen
die genannten Zahlen zur Beantragung von
Haltungsgenehmigungen und zu deren Bescheidung den
Tatsachen? |
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Ja, für den Zeitraum 26.06.2000 bis
21.12.2000 |
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2.1 |
Wie
viele Anträge auf Haltungsgenehmigung sind mittlerweile
gestellt worden? |
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2.2 |
Wie
viele Bewilligungen und Ablehnungen wurden mittlerweile
erteilt? |
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2.3 |
Wie
viele Hunde der Kategorie I und II befinden sich zurzeit
in der Harburger Halle? |
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2.4 |
Wie
viele im Gewahrsam des Senats befindliche Hunde der
Kategorie I und II wurden zwischenzeitlich getötet? |
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Es wird auf die Antwort des Senats auf
die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/5734,
Ziffern 2, 4 und 8 bis 11, verwiesen. |