Die Antwort des Senats liegt bisher nur separat vor. Wir haben die Antworten zu den entsprechenden Fragen gestellt. Hinzufügungen bzw. Kommentare sind farbig gekennzeichnet. IG verantwortungsbewusster Hundehalter

BÜRGERSCHAFT

DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                        Drucksache  16/5783

 

16. Wahlperiode

30.03.2001

 

 

 

 

Schriftliche Kleine Anfrage

der Abgeordneten Heike Sudmann (REGENBOGEN – für eine neue Linke)

und Antwort des Senats

 

Betr.:  Umsetzung der Hundeverordnung

 

Das Hamburger Abendblatt berichtete mit Hinweis auf Daten des Senats am 4.1.01, dass bis dahin nur über 45 von 449 Anträge auf Haltungserlaubnis entschieden worden sei. Außerdem sollen seit Juli 2000 für 77 von 231 Beißvorfällen „Kampfhunde“ verantwortlich gewesen sein. Des weiteren sollen die Beißvorfälle „von diesen Hunden“ von wöchentlich zwischen 15 und 18 in der Vergangenheit auf jetzt zwischen fünf und sechs wöchentlich zurück gegangen sein. (HA vom 18.01.01)

 

Ich frage den Senat:

1. Entsprechen die genannten Zahlen zu Beißvorfällen den Erkenntnissen des Senats?  
1.1 Falls ja:  
  a) Welche Hunde(rassen) sind mit „diesen Hunden“ gemeint?  
  b) Wann in der Vergangenheit hat es wöchentlich zwischen 15 und 18 Beißvorfälle gegeben?  
  c) Wie verteilen sich die am 4.1.01 berichteten 77 Vorfälle auf die Rassen  
  Pitbull,
American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier,
Kreuzungen mit diesen Rassen,

Bullmastiff,
Bullterrier,
Dog Argentino,
Dogue de Bordeaux,
Fila Brasileiro,
Mastiff,
Mastin Español,
Mastino Napoletano,
Kangal
Kaukasischer Owtscharka
Kreuzungen mit diesen Rassen?

 
 

In der Zeit vom 26.06.2000 bis zum 21.12.2000 sind von 231 den zuständigen Behörden bekanntgewordenen Bissvorfällen 77 durch Hunde der Kategorien I bis III der Hundeverordnung verursacht worden. Hiervon entfielen 53 auf Hunde der Kategorie I, 21 auf Hunde der Kategorie II und 3 auf Hunde der Kategorie III. Auf einzelne Rassen bezogene Angaben liegen nicht vor und können in der zur Beantwortung einer schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit auch nicht ermittelt werden.

 

Die für den Zeitpunkt vor Inkrafttreten der neuen Hundeverordnung genannten Fallzahlen beziehen sich ebenfalls auf diese Hunde, ohne dass eine genaue Zuordnung von Bissvorfällen zu den eingeführten Kategorien I bis III oder auf bestimmte Zeitpunkte möglich ist.

Demnach müßte es zu einem nicht näher zu bestimmenden Zeitpunkt auf ein Jahr hochgerechnet mehr als 850 Vorfälle alleine mit "diesen Hunden" gegeben haben! Diese Angaben sind offensichtliche Phantasien der Senatorin Roth - die diese Zahlen dem Abendblatt (zu welchem Zweck?) genannt hat. Mit der Wirklichkeit jedenfalls haben sie gar nichts zu tun - insofern ist eine zeitliche Zuordnung tatsächlich nicht möglich. (Anm. IGvbHh)

 

Die Anzahl der Bissvorfälle ist im Übrigen inzwischen deutlich auf nur wenige Fälle pro Monat zurückgegangen.

 

  d) Bei wie vielen der Bissvorfälle war der Hund bereits vorher auffällig geworden?  
  e) Auf welche Rassen und mit welcher jeweiligen Häufigkeit verteilen sich die verbleibenden 154 Bissvorfälle?  
 

Dieses wird statistisch nicht erfasst (vgl. auch Antwort des Senats auf die Große Anfrage Drucksache 16/5062, Ziffer II.19: "Nein. Diese Angaben werden im Einzelfall von den Wirtschafts- und Ordnungsdienststellen berücksichtigt."). Eine Ermittlung ist in der zur Beantwortung einer schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

 

  f) Wie ist in diesem Zusammenhang die Antwort des Senats zu Frage II.12 und 13 der Großen Anfrage (Drs. 16/5062) zu verstehen, in der es heißt: „Die Statistik differenziert nicht nach Hunderassen, sondern nach Kategorien I bis III (entsprechend § 1 Abs. 1bis 3 der Hundeverordnung): Bedeutet dies, dass bei der zurzeit geführten Statistik auf die Angabe der Rasse des auffällig gewordenen Hundes verzichtet wird? Falls ja: warum verzichtet der Senat darauf?  
 

Für den Vollzug der Hundeverordnung ist die Zuordnung zu den Kategorien I bis III notwendig und nicht die Zuordnung zu den in der jeweiligen Kategorie aufgeführten einzelnen Rassen. Eine entsprechende Erfassung wäre darüber hinaus mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden.

"Notwendig" zur Bewertung der Verordnung wäre eine seriöse Datenbasis - wenn es denn um Fakten und Wahrheit (vielleicht als Bezug für gerichtliche Entscheidungen?) geht. (Anm. IGvbHh)

 

1.2 Falls nein: Wie lauten die Zahlen richtigerweise und wie verteilen sie sich auf die verschiedenen Rassen?  
 

s. Antwort zu 1. bis 1.1.c und 1.2

 

2. Entsprechen die genannten Zahlen zur Beantragung von Haltungsgenehmigungen und zu deren Bescheidung den Tatsachen?  
 

Ja, für den Zeitraum 26.06.2000 bis 21.12.2000

 

2.1 Wie viele Anträge auf Haltungsgenehmigung sind mittlerweile gestellt worden?  
2.2 Wie viele Bewilligungen und Ablehnungen wurden mittlerweile erteilt?  
2.3 Wie viele Hunde der Kategorie I und II befinden sich zurzeit in der Harburger Halle?  
2.4 Wie viele im Gewahrsam des Senats befindliche Hunde der Kategorie I und II wurden zwischenzeitlich getötet?  
 

Es wird auf die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/5734, Ziffern 2, 4 und 8 bis 11, verwiesen.