Hunde-Listen sollen überarbeitet werden

VON HEINZ TUTT, 06.11.01, 20:46h, aktualisiert 22:32h

Eine bundesweite Angleichung der Hundeverordnungen fordert NRW-Innenminister Fritz Behrens.

Düsseldorf - Die beiden in NRW geltenden Listen für gefährliche Hunde will Innenminister Fritz Behrens (SPD) von 42 auf 14 Rassen reduzieren. Im Vorfeld der Innenministerkonferenz, die heute und morgen in Sachsen-Anhalt stattfindet, plädierte er außerdem dafür, die verschiedenen Regelungen der Länder zum Schutz der Menschen vor gefährlichen Hunden bundesweit zu vereinheitlichen. „Es ist nicht überzeugend, wenn in Hamburg andere Schutzmaßnahmen gelten als in Bayern, denn die Hunde richten sich nicht nach den jeweiligen Landessitten“, betonte der Minister.

Behrens stützt seinen Vorstoß auf die Expertise einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die ihre Ergebnisse jetzt vorgelegt hat. Nach Auffassung des Ministers sollten in allen Ländern zwei Gruppen von gefährlichen Hunden gebildet werden. „Auf diese Weise kann auch in NRW die Zahl der auf Grund aggressiver Züchtungen als besonders gefährlich eingestuften Hunderassen (Liste 1) deutlich auf vier reduziert werden. Das sind Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier“, sagte er.

Behrens griff ebenfalls den Vorschlag auf, in einer zweiten Rasseliste solche Hunde aufzuführen, deren Halter für eine Erlaubnis besondere Sachkunde nachweisen müssten. Auch wenn diese Tiere keine aggressiven Züchtungen seien, erfordere die Haltung besondere Kenntnisse, um Gefahren vor allem für Kinder vorzubeugen, erläuterte der Minister. Insgesamt könne in NRW auf diese Weise die Anzahl der Rassen in beiden Listen auf etwa 14 reduziert werden. Bisher gilt in NRW für Hunde der gelisteten Rassen uneingeschränkter Maulkorb- und Leinenzwang. Erweist sich ein betroffener Hund im Wesenstest jedoch als ungefährlich, ist eine Ausnahmegenehmigung möglich.

Behrens forderte, alle Hundehalter zu verantwortungsvollem Verhalten zu verpflichten, damit Hunde nicht gefährlich werden können. „Wer dagegen verstößt, muss mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen - bei Kampfhunden bis zu 50 000 Mark.“ Mit dieser Grundregel und einer Leinenpflicht für alle Hunde in Bereichen mit erhöhtem Publikumsverkehr werde der Schutz von Menschen erhöht. Es gehe nicht um die Ausgrenzung von Haltern bestimmter Hunderassen.

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