Weser-Kurier Online 9.7.2002

Kippt auch Bremer Kampfhundgesetz?

Von unserer Redakteurin
Christine Kröger

Bremen/Hannover. Steht nach der niedersächsischen Verordnung auch Bremens Kampfhundgesetz vor dem Aus? Der Rechtsanwalt und ehemalige Wirtschaftssenator Claus Jäger ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts überzeugt: „Bremens Verwaltungsrichter können gar nicht anders, als das Gesetz zu kippen.“
Die obersten deutschen Verwaltungsrichter in Berlin hatten in der vergangenen Woche Hannovers Regelungen für nichtig erklärt. Unter anderem hielten sie es für unzulässig, allein aufgrund der Rasse eines Hundes auf seine Gefährlichkeit zu schließen. Weil solche Rasselisten auch dem Bremer Gesetz zugrunde liegen, ist sich Jäger sicher, dass mit dem Berliner Urteil auch Bremens Gesetz nichtig ist. Jäger vertritt mehrere Hundehalter aus der Hansestadt, die gegen die Bestimmungen klagen.
Innensenator Kuno Böse (CDU) hatte dagegen behauptet, das Urteil bestätige Bremens Regelungen. Denn die Bundesrichter hatten auch geurteilt, Rasselisten könnten nicht per Verordnung – wie in Niedersachsen – eingeführt werden, sondern allenfalls mit dem Segen des Gesetzgebers – wie in Bremen. Der Senator lasse dabei außer acht, dass die Richter Rasselisten grundsätzlich für unzulässig halten, meinte Jäger: „Ein Gesetz gleichen Inhalts wie die Verordnung aus Hannover, hätte Berlin genauso kassiert.“ Böse brauche offenbar „dringend guten juristischen Rat“.
Denselben Tipp gab der Rechtsanwalt Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD). Der hatte als Reaktion auf das Urteil einen Erlass verfügt, der die Rasselisten zwar modifiziert, aber grundsätzlich an ihnen festhält. Der „Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter“ in Nordenham kündigte gestern rechtliche Schritte gegen Bartels an: Der Minister missachte das Berliner Urteil und stifte die Kommunen zu rechtswidrigem Handeln an.