Pressedienst des Bundesverbandes Praktischer Tierärzte e.V. (BPT)
06. November 2001
Innenministerkonferenz
BPT-Stellungnahme zur Problematik "Gefährlicher
Hund"
Anlässlich
der am 7./8. November stattfindenden Innenministerkonferenz, die
sich u.a. wiederholt mit der Harmonisierung der bestehenden
Gefahrenabwehrverordnungen der Länder befasst, hat der
Bundesverband Praktischer Tierärzte e. V. (BPT) in einem
Schreiben an alle Innenminister und Senatoren der Länder
nochmals zu dieser Thematik wie folgt Stellung genommen:
Sehr geehrte Damen und Herren Minister und Senatoren
der Länder,
die am 7./8. November stattfindende
Innenministerkonferenz befasst sich u.a. wiederholt mit der
Thematik "Gefährlicher Hund bzw. Gefahrenabwehr".
Unser Verband hat Kenntnis erhalten, dass der Arbeitskreis 1 des
BMLV ein Eckwertepapier als Grundlage für eine Harmonisierung
der unterschiedlichen Länderverordnungen erarbeitet hat. Nach
unserer Information enthält das Arbeitspapier eine "engere
Rasseliste", in der 4 Hunderassen als unwiderlegbar
gefährlich eingestuft und mit Maulkorb- und Leinenzwang belegt
sind, sowie eine zweite Liste mit 10-12 widerlegbar gefährlichen
Rassen, für die Leinenzwang angeordnet werden soll. Obgleich die
Qualifizierung einer Reihe von Rassen als a priori gefährlich
wissenschaftlich nicht haltbar ist, scheint es also dennoch
politischer Wille zu sein, Gefahrenprävention über Rasselisten
zu betreiben.
Wir erachten es deshalb als dringend notwendig, mit
diesem Schreiben nochmals Stellung zu diesem Thema zu nehmen und
Ihnen unsere Überlegungen und die daraus resultierenden
Forderungen als Diskussionsgrundlage zu übermitteln.
Eindrücklich möchten wir in diesem Zusammenhang darauf
hinweisen, dass die Zwangsmaßnahmen die laut Tierschutzgesetz zu
gewährleistende artgemäße Haltung verhindern und den
Tatbestand körperlichen Leidens (fehlende Bewegungsmöglichkeit,
Behinderung der Regulierung der Körpertemperatur durch Hecheln)
berühren. Sie sind ethologisch kontraproduktiv, weil durch
permanente Leinenführung Sozialkontakt verhindert wird.
Fehlender Sozialkontakt und Beschränkung des
Bewegungsspielraumes sind aggressionsfördernde Elemente.
Ethologisch führt Bewegungsmangel zu einer sinkenden
Reizschwelle. Der Hund wird de facto aggressiver.
Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass es sich
bei der Gefährlichkeit eines Hundes um ein individuelles Merkmal
handelt und es somit gefährliche Hunde quer durch alle Rassen
gibt.
Wir fordern deshalb alle Bundesländer auf, bei der
Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder die
materielle Rechtsausgestaltung einer bundeseinheitlichen
Gefahrenverordnung so vorzunehmen, dass sie die Grundnormen des
deutschen Tierschutzgesetzes wahrt und wissenschaftlichem
Kenntnisstand entspricht.
Im Einzelnen heißt dies:
1. Festlegung eines definierten und auf
wissenschaftlicher Grundlage erarbeiteten Wesenstestes.
2. Aufhebung aller Zwangsmaßnahmen für alle Tiere
mit bestandenem Wesenstest.
3. Prophylaktische Maßnahmen zur Verhinderung von
Aggression durch folgende Regelungen:
4.
Erstreckung des Anwendungsbereiches der Gefahrenverordnung auf
individuell gefährliche Tiere durch folgende Regelungen:
5.
Regelungen zum Vollzug
Wir bitten Sie, unsere Gedanken zu überprüfen und in Ihre Beratungen mit einzubeziehen. Für eine konstruktive Zusammenarbeit stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Dr. Heinrich Grußendorf
(BPT-Vizepräsident u. Vorsitzender d. Arbeitsgemeinschaft
Kleintiere im BPT)
Telefon: (0 54 61) 94 10 - 0