Pressedienst des Bundesverbandes Praktischer Tierärzte e.V. (BPT)

 

06. November 2001

Innenministerkonferenz
BPT-Stellungnahme zur Problematik "Gefährlicher Hund"

Anlässlich der am 7./8. November stattfindenden Innenministerkonferenz, die sich u.a. wiederholt mit der Harmonisierung der bestehenden Gefahrenabwehrverordnungen der Länder befasst, hat der Bundesverband Praktischer Tierärzte e. V. (BPT) in einem Schreiben an alle Innenminister und Senatoren der Länder nochmals zu dieser Thematik wie folgt Stellung genommen:

Sehr geehrte Damen und Herren Minister und Senatoren der Länder,

die am 7./8. November stattfindende Innenministerkonferenz befasst sich u.a. wiederholt mit der Thematik "Gefährlicher Hund bzw. Gefahrenabwehr". Unser Verband hat Kenntnis erhalten, dass der Arbeitskreis 1 des BMLV ein Eckwertepapier als Grundlage für eine Harmonisierung der unterschiedlichen Länderverordnungen erarbeitet hat. Nach unserer Information enthält das Arbeitspapier eine "engere Rasseliste", in der 4 Hunderassen als unwiderlegbar gefährlich eingestuft und mit Maulkorb- und Leinenzwang belegt sind, sowie eine zweite Liste mit 10-12 widerlegbar gefährlichen Rassen, für die Leinenzwang angeordnet werden soll. Obgleich die Qualifizierung einer Reihe von Rassen als a priori gefährlich wissenschaftlich nicht haltbar ist, scheint es also dennoch politischer Wille zu sein, Gefahrenprävention über Rasselisten zu betreiben.

Wir erachten es deshalb als dringend notwendig, mit diesem Schreiben nochmals Stellung zu diesem Thema zu nehmen und Ihnen unsere Überlegungen und die daraus resultierenden Forderungen als Diskussionsgrundlage zu übermitteln. Eindrücklich möchten wir in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Zwangsmaßnahmen die laut Tierschutzgesetz zu gewährleistende artgemäße Haltung verhindern und den Tatbestand körperlichen Leidens (fehlende Bewegungsmöglichkeit, Behinderung der Regulierung der Körpertemperatur durch Hecheln) berühren. Sie sind ethologisch kontraproduktiv, weil durch permanente Leinenführung Sozialkontakt verhindert wird. Fehlender Sozialkontakt und Beschränkung des Bewegungsspielraumes sind aggressionsfördernde Elemente. Ethologisch führt Bewegungsmangel zu einer sinkenden Reizschwelle. Der Hund wird de facto aggressiver.

Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass es sich bei der Gefährlichkeit eines Hundes um ein individuelles Merkmal handelt und es somit gefährliche Hunde quer durch alle Rassen gibt.

Wir fordern deshalb alle Bundesländer auf, bei der Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder die materielle Rechtsausgestaltung einer bundeseinheitlichen Gefahrenverordnung so vorzunehmen, dass sie die Grundnormen des deutschen Tierschutzgesetzes wahrt und wissenschaftlichem Kenntnisstand entspricht.

Im Einzelnen heißt dies:

1. Festlegung eines definierten und auf wissenschaftlicher Grundlage erarbeiteten Wesenstestes.

2. Aufhebung aller Zwangsmaßnahmen für alle Tiere mit bestandenem Wesenstest.

3. Prophylaktische Maßnahmen zur Verhinderung von Aggression durch folgende Regelungen:

4. Erstreckung des Anwendungsbereiches der Gefahrenverordnung auf individuell gefährliche Tiere durch folgende Regelungen:

5. Regelungen zum Vollzug

 

Wir bitten Sie, unsere Gedanken zu überprüfen und in Ihre Beratungen mit einzubeziehen. Für eine konstruktive Zusammenarbeit stehen wir jederzeit zur Verfügung.

 

Ansprechpartner:
Dr. Heinrich Grußendorf
(BPT-Vizepräsident u. Vorsitzender d. Arbeitsgemeinschaft Kleintiere im BPT)
Telefon: (0 54 61) 94 10 - 0