BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND
HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 16/
16. Wahlperiode
A N T R A G
der
Abg. Lutz Jobs, Heike Sudmann, Norbert
Hackbusch, Susanne Uhl, Julia Koppke, (Regenbogen für
eine neue Linke)
Betr.:
Mitnahme von Hunden im Bereich des ÖPNV
Die Bürgerschaft
möge beschließen:
Die Bürgerschaft ersucht den Senat, darauf
hinzuwirken, dass Hunde der Kategorie 1 nach § 1 Abs. 1 der
Hundeverordnung im Bereich des ÖPNV künftig befördert werden
müssen, sofern deren HalterInnen die erforderliche Erlaubnis
durch die zuständigen Behörden erhalten haben und die damit
verbundenen Auflagen erfüllen, - also die Zuverlässigkeit von
Hund und HalterIn überprüft und behördlich bestätigt wurde.
Die Beförderungsbedingungen im ÖPNV sollen dementsprechend
angepasst werden.
Begründung
Nach
Inkrafttreten der geltenden Hundeverordnung im Sommer letzten
Jahres ist im Bereich des ÖPNV die Beförderung von Hunden der
Kategorie 1 vollständig untersagt worden. So heißt es z.B. nach
§ 12 Absatz 2 der Beförderungsbedingungen der Hamburger
Hochbahn: "Die Mitnahme von gefährlichen Hunden nach
§ 1 Absatz 1 der Hamburger Hundeverordnung (Pit-Bull, American
Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie deren
Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) ist verboten.
(...)".
Dies
gilt auch dann, wenn die HalterIn auf Antrag von der zuständigen
Behörde die Erlaubnis zum Halten eines entsprechenden Hundes
erhalten hat. Um eine solche Erlaubnis zu erhalten müssen Hund
und HalterIn strenge Auflagen und Prüfungen erfüllen und
entsprechende Sachkunde nachweisen.
Aufgrund
der sehr strengen Einzelfallprüfung kann davon ausgegangen
werden, dass es sich bei den genehmigten Hunden um freundliche,
nicht-aggressive Hunde und bei den Halterinnen und Haltern um
verantwortungsbewusste Personen handelt.
Der
generelle Beförderungsausschluss von Kategorie-1-Hunden in den
Hamburger öffentlichen Verkehrsmitteln bedeutet für die
betroffenen HundehalterInnen, die über keinen PKW verfügen,
eine gravierende Einschränkung ihrer Mobilität. Zwingend mit
dem Hund vorzunehmende Fahrten (Tierarzt, Tierklinik) können
nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln unternommen werden.
Darüber
hinaus sind HundebesitzerInnen bei vielen ihrer täglichen Wege
darauf angewiesen, ihr Tier mitzunehmen. Ist dies nicht möglich,
bedeutet dies eine massive Beeinträchtigung der
Lebensgestaltung. Die Verweigerung der Beförderung von
HundehalterInnen mit Kategorie-1-Hunden, die die Anforderungen
der Hundeverordnung erfüllt haben, ist unverhältnismäßig und
zur Gefahrenabwehr nicht erforderlich.