BÜRGERSCHAFT

DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                        Drucksache  16/

 

16. Wahlperiode

 

 

 

 

A N T R A G

 

der Abg.     Lutz Jobs, Heike Sudmann, Norbert Hackbusch, Susanne Uhl, Julia Koppke, (Regenbogen – für eine neue Linke)

 

Betr.:                   Mitnahme von Hunden im Bereich des ÖPNV

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Die Bürgerschaft ersucht den Senat, darauf hinzuwirken, dass Hunde der Kategorie 1 nach § 1 Abs. 1 der Hundeverordnung im Bereich des ÖPNV künftig befördert werden müssen, sofern deren HalterInnen die erforderliche Erlaubnis durch die zuständigen Behörden erhalten haben und die damit verbundenen Auflagen erfüllen, - also die Zuverlässigkeit von Hund und HalterIn überprüft und behördlich bestätigt wurde. Die Beförderungsbedingungen im ÖPNV sollen dementsprechend angepasst werden.

Begründung

Nach Inkrafttreten der geltenden Hundeverordnung im Sommer letzten Jahres ist im Bereich des ÖPNV die Beförderung von Hunden der Kategorie 1 vollständig untersagt worden. So heißt es z.B. nach § 12 Absatz 2 der Beförderungsbedingungen der Hamburger Hochbahn:  "Die Mitnahme von gefährlichen Hunden nach § 1 Absatz 1 der Hamburger Hundeverordnung (Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) ist verboten. (...)".

Dies gilt auch dann, wenn die HalterIn auf Antrag von der zuständigen Behörde die Erlaubnis zum Halten eines entsprechenden Hundes erhalten hat. Um eine solche Erlaubnis zu erhalten müssen Hund und HalterIn strenge Auflagen und Prüfungen erfüllen und entsprechende Sachkunde nachweisen.

Aufgrund der sehr strengen Einzelfallprüfung kann davon ausgegangen werden, dass es sich bei den genehmigten Hunden um freundliche, nicht-aggressive Hunde und bei den Halterinnen und Haltern um verantwortungsbewusste Personen handelt.

Der generelle Beförderungsausschluss von Kategorie-1-Hunden in den Hamburger öffentlichen Verkehrsmitteln bedeutet für die betroffenen HundehalterInnen, die über keinen PKW verfügen, eine gravierende Einschränkung ihrer Mobilität. Zwingend mit dem Hund vorzunehmende Fahrten (Tierarzt, Tierklinik) können nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln unternommen werden.

Darüber hinaus sind HundebesitzerInnen bei vielen ihrer täglichen Wege darauf angewiesen, ihr Tier mitzunehmen. Ist dies nicht möglich, bedeutet dies eine massive Beeinträchtigung der Lebensgestaltung. Die Verweigerung der Beförderung von HundehalterInnen mit Kategorie-1-Hunden, die die Anforderungen der Hundeverordnung erfüllt haben, ist unverhältnismäßig und zur Gefahrenabwehr nicht erforderlich.