BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 16/5603
23.02.01
16.
Wahlperiode
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heike
Sudmann (REGENBOGEN – für eine neue Linke)
und Antwort des Senats
Betr.: Beförderung von Hunden der Katgorie 1 der
Hundeverordnung im ÖPNV
Im Bereich der Hochbahn /
HVV sind Hunde der Kategorie 1 nach § 1 Abs. 1 der Hundeverordnung von der Beförderung grundsätzlich
ausgeschlossen. Daraus ergibt sich der Umstand, dass HalterInnen der in
Kategorie 1 angeführten Hunde selbst dann nicht die U/S-Bahn bzw. Busse mit
ihren Hunden nutzen können, wenn ihnen für die Haltung dieser Hunde die
behördliche Erlaubniss erteilt wurde, also die Zuverlässigkeit von Hund und
HalterIn und ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wurde.
Ich frage den Senat:
1. Trifft es zu, dass Hunde der Kategorie 1 der Hundeverordnung von der
Beförderung in Bussen und der U- und S-Bahn derzeit grundsätzlich ausgeschlossen
sind?
a.) Wenn nein, welche Beförderungsbedingungen bzw. -ausschlüsse gibt es?
b.) Wenn ja: Ist es aus Sicht des Senats vertretbar, dass im Bereich des
ÖPNV Hunde der Kategorie 1 von der Beförderung auch dann ausgeschlossen sind, wenn
die HalterInnen die behördliche Erlaubniss zum Führen eines solchen Hundes
besitzen?
Ja.
Bei den in § 1 Absatz
1 der Hundeverordnung genannten Hunden wird stets vermutet, dass sie gefährlich
sind. Dies gilt auch dann, wenn die Halterinnen und Halter die behördliche
Erlaubnis zum Führen eines solchen Hundes besitzen.
1. Wird sich der Senat dafür einsetzen, dass die entsprechenden
Einschränkungen im ÖPNV umgehend beseitigt werden?
a.) Wenn nein, warum nicht?
b.) Wenn ja: Bis wann will der Senat diese Regelungen abschaffen?
Nein.
Der Senat unterstützt
die Bemühungen des HVV und der Verkehrsunternehmen, die Hundeverordnung
entsprechend den Besonderheiten des Öffentlichen Personennahverkehrs in ihren
Verkehrsmitteln umzusetzen, wie es die Sicherheit der Fahrgäste und die
Rücksichtnahme auf die Mitreisenden gebieten.