BÜRGERSCHAFT

DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                                                                                                   Drucksache  16/5603

23.02.01

16. Wahlperiode

 

 

 

 

Schriftliche Kleine Anfrage

 

der Abgeordneten Heike Sudmann (REGENBOGEN – für eine neue Linke)

 

und Antwort des Senats

 

Betr.:  Beförderung von Hunden der Katgorie 1 der Hundeverordnung im ÖPNV

 

Im Bereich der Hochbahn / HVV sind Hunde der Kategorie 1 nach § 1 Abs. 1 der Hundeverordnung von der Beförderung grundsätzlich ausgeschlossen. Daraus ergibt sich der Umstand, dass HalterInnen der in Kategorie 1 angeführten Hunde selbst dann nicht die U/S-Bahn bzw. Busse mit ihren Hunden nutzen können, wenn ihnen für die Haltung dieser Hunde die behördliche Erlaubniss erteilt wurde, also die Zuverlässigkeit von Hund und HalterIn und ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wurde.

 

Ich frage den Senat:

 

1.      Trifft es zu, dass Hunde der Kategorie 1 der Hundeverordnung von der Beförderung in Bussen und der U- und S-Bahn derzeit grundsätzlich ausgeschlossen sind?

a.)    Wenn nein, welche Beförderungsbedingungen bzw. -ausschlüsse gibt es?

b.)    Wenn ja: Ist es aus Sicht des Senats vertretbar, dass im Bereich des ÖPNV Hunde der Kategorie 1 von der Beförderung auch dann ausgeschlossen sind, wenn die HalterInnen die behördliche Erlaubniss zum Führen eines solchen Hundes besitzen?

 

Ja.

Bei den in § 1 Absatz 1 der Hundeverordnung genannten Hunden wird stets vermutet, dass sie gefährlich sind. Dies gilt auch dann, wenn die Halterinnen und Halter die behördliche Erlaubnis zum Führen eines solchen Hundes besitzen.

 

1.      Wird sich der Senat dafür einsetzen, dass die entsprechenden Einschränkungen im ÖPNV umgehend beseitigt werden?

a.)    Wenn nein, warum nicht?

b.)    Wenn ja: Bis wann will der Senat diese Regelungen abschaffen?

 

Nein.

Der Senat unterstützt die Bemühungen des HVV und der Verkehrsunternehmen, die Hundeverordnung entsprechend den Besonderheiten des Öffentlichen Personennahverkehrs in ihren Verkehrsmitteln umzusetzen, wie es die Sicherheit der Fahrgäste und die Rücksichtnahme auf die Mitreisenden gebieten.